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Das Mediationsgesetz

Am 26. Juli 2012 ist das Mediationsgesetz (Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21. Juli 2012, BGBl. I S. 1577) in Deutschland in Kraft getreten.

Damit ist die Mediation in Deutschland gesetzlich geregelt. Zudem setzt dieses Gesetz die Europäische Mediationsrichtlinie um. Das Mediationsgesetz geht über die Anforderungen der europäischen Richtlinie hinaus, die nur für grenzüberschreitende Streitigkeiten in Zivil- und Handelssachen gilt. Das Gesetz kommt jedoch für alle Mediationen, die in Deutschland durchgeführt werden, unabhängig von der Art der Streitigkeit und dem Wohnsitz der Parteien, zur Anwendung.

Das deutsche Mediationsgesetz legt nur wesentliche Grundsätze fest. Mediatoren und Parteien sollen einen weiten Gestaltungsspielraum bei der Durchführung einer Mediation besitzen. Das Gesetz definiert zunächst die Begriffe „Mediation“ und „Mediator“, um die Mediation gegen andere Konfliktlösungsverfahren abzugrenzen. 

Mediation ist danach ein strukturiertes Verfahren, bei dem die Parteien mit Hilfe eines Mediators oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Mediatoren sind unabhängige und neutrale Personen ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führen. Auf eine detaillierte Verfahrensordnung für die Durchführung einer Mediation wird verzichtet. Dagegen sind verschiedene Offenbarungspflichten und Tätigkeitsbeschränkungen festgelegt, um die Unabhängigkeit und Neutralität der Mediatoren sicherzustellen. Ferner ist die Verschwiegenheitspflicht der Mediatoren einschließlich ihrer Hilfspersonen ausdrücklich gesetzlich geregelt.

Das Mediationsgesetz finden Sie hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/mediationsg/index.html