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Ablauf einer Mediation

Kein Konflikt gleicht dem anderen. Demnach variiert auch das Mediationsverfahren entsprechend der Art und Schwere des Konflikts, der Anzahl der Beteiligten und weiteren Faktoren. Grundsätzlich orientiert sich aber jeder unserer Mediationsprozesse an folgenden Inhalten:

 Erstgespräch:

(meist telefonisches) Vorabgespräch zwischen der Mediatorin und dem Auftraggeber der Mediation (Bsp. Arbeitgeber) oder im Privatsektor mit einer der Konfliktparteien.

Gesprächsinhalte: Klärung der Rahmenbedingungen (u.A. Art des Konflikts, Beteiligte, Ort und Art der Durchführung der Mediation, ggf. Durchführung von einzelnen Vorab-Interviews, Honorar)

Erste Mediations-Sitzung: 

Treffen der Konfliktparteien und einer Mediatorin sowie je nach Art und Umfang des Konflikts zusätzlich einer Co-Mediatorin. Der Termin findet in Präsenz bei Ihnen vor Ort oder in von uns angemieteten Räumlichkeiten in Braunschweig sowie wahlweise auch online statt. Die Dauer der Sitzung variiert von Fall zu Fall, sollte sich jedoch im Rahmen von maximal 2 Zeitstunden bewegen.

Inhalt der ersten Sitzung:

  • Erläuterung des Mediatonsverfahrens, Vereinbarung der Rahmenbedingungen und Gesprächsregeln, Erläuterung der Vertraulichkeitsvereinbarung
  • Methodische Moderation und ausführliche Anhörung beider/aller Parteien sowie gemeinsame Identifizierung und Sammlung zentraler Themen, die im weiteren Verlauf behandelt werden sollen 

Zweite Mediations-Sitzung:

Erneutes Treffen der Konfliktparteien (Setting siehe erster Termin). Je nach Umfang des Konflikts kann nach diesem Termin bereits eine Einigung/Vereinbarung getroffen werden. Andernfalls werden weitere Termine vereinbart.

Inhalt der zweiten Sitzung:

  • Beleuchtung der einzelnen Themen aus Phase 1 durch gezielten Einsatz von Fragetechniken. Die Interessen jeder Konflitkpartei werden dezidiert herausgearbeitet
  • Entwicklung gemeinsamer Lösungsoptionen und anschließende Verhandlung der Optionen
  • Vereinbarung von Maßnahmen und Konkretisierung der Umsetzung

Abschließende Vereinbarungen:

Die Mediatorin hält (auf Wunsch) alle getroffenen Vereinbarungen in einem Schriftstück fest, welches als Zeichen der Verbindlichkeit von allen Konfliktparteien unterzeichnet wird.

 

Follow-Up-Termin:

Die Mediatorin bietet den Beteiligten die Möglichkeit einer kostenfreien Feedback-Session nach Ablauf eines vereinbarten Zeitraums (meist nach 8 Wochen). Etwaige Nachjustierungen sowie ggf. ein erneuter Termin können hieraus folgen.